Wertermittlung
Wertermittlung
Wir führen Wertermittlungen an Bäumen Gehölzen und Freianlagen durch:
- bei Teil- oder Totalschäden durch Unfälle
- Bau- oder Sturmschäden an Bäumen und Grünanlagen
- bei Entzug von Gehölzen, Grünanlagen oder Bäumen durch Bauvorhanben
Die Wertermittlung basiert au der Grundlage der Grundstücksweitervermittlung.
Zur Wertermittlung von Gehölzen gibt es unterschiedliche Methoden, wobei sich die „Methode Koch“ als Verfahren durch die Rechtsprechung etabliert hat. Mit der „Methode Koch“ wird in Abhängigkeit der Funktion der Gehölze auf dem Grundstück ihr jeweiliger Zeitwert ermittelt.
Im Gegensatz zur Ermittlung des Zeitwertes kann auch die Herstellung des ursprünglichen Zustandes berechnet werden, die sogenannte Naturalrestitution.
Eine Wertermittlung von Gehölzen wird in der Regel aus zwei Gründen notwendig:
Schadenersatzansprüche
bei Zerstörung oder Beschädigung der Gehölze als Teil- oder Totalschaden, z.B. durch Unfall-, Bau- oder Sturmschäden.
Entschädigungsansprüche
bei Entzug der Gehölze vom Grundstück, z.B. durch Baumaßnahmen.